Im inneren der Geräte befinden sich keine Teile, die durch den Anwender gewartet werden müssen und dürfen. Das Gerät darf nur durch vom Hersteller autorisiertes Fachpersonal geöffnet, gewartet und repariert werden.
Bei Öffnung des Gerätes durch unbefugte Personen besteht die Gefahr eines Stromschlags und der Beschädigung. Außerdem erlöschen sämtliche Garantie- und Haftungsansprüche an den Hersteller.
Im Fall einer Fehlfunktion stehen uns umfangreiche Fernwartungsmöglichkeiten zur Verfügung, um Ihnen schnellstmöglich mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Sollte Ihnen das Gerät nach einer Reparatur auf dem Postweg zugestellt worden sein, achten Sie bitte beim Auspacken auf eventuelle Transportschäden. Der Beförderer kann nur haftbar gemacht werden, wenn er unmittelbar nach der Auslieferung und Feststellung des Schadens schriftlich benachrichtigt wurde.
Setzen Sie sich in solch einem Fall sofort mit Ihrem zuständigen Servicebüro in Verbindung, damit es die Höhe des Schadens feststellen kann.
Sollten im laufenden Betrieb einmal Störungen auftreten, ist es vorteilhaft den Fehler möglichst genau zu beschreiben, damit der Servicebetrieb den Fehler rasch lokalisieren und beseitigen kann.
Nutzen Sie bitte bei Problemen wann immer möglich die Feedback Funktion der Software. Ihr Feedback wird uns direkt in einem Service-Ticket zugestellt und enthält neben Ihrer Beschreibung und ggf. einem Screenshot der Fehlfunktion auch Log-Dateien, die uns eine schnellere Hilfe ermöglichen.
Treten Fehler oder Mängel am Gerät auf, darf das Gerät erst wieder weiterbenutzt werden, wenn es durch einen vom Hersteller autorisierten Servicedienst instand gesetzt worden ist.