Zeisberg GmbH

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Das Gerät unterliegt der Medizinprodukte - Betreiberverordnung (MPBetreibV). Nach §11 (MPBetreibV) muss die KA450 deshalb jährlich einer Messtechnischen Kontrolle unterzogen werden. Die Messtechnische Kontrolle beinhaltet folgende Prüfungen:

  • Funktionskontrolle

  • Sichtprüfung

  • Überprüfung und ggf. Einstellung der Andrückkraft der Kopfbügel

  • Prüfung der Frequenzgenauigkeit der Prüftöne

  • Klirrfaktormessung von Luft- und Knochenhörer

  • Überprüfung und ggf. Justierung der Prüfpegel bei Luft- und Knochenleitung bei allen Prüffrequenzen

  • Abschwächerprüfung

  • Messung der Freifeldentzerrung (falls erforderlich)

  • Überprüfung und ggf. Justierung der Prüfpegel bei Luftleitung und Freifeld für Sprache

  • Abschließende subjektive Audiometerkontrolle

  • Prüfbericht über die durchgeführten Messungen zur Ablage im Gerätebuch

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