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Zeisberg GmbH

Allgemeine Hinweise CA350/CA450

Im inneren des Gerätes befinden sich keine Teile, die durch den Anwender gewartet werden müssen und dürfen. Das Gerät darf nur durch vom Hersteller autorisiertes Fachpersonal geöffnet, gewartet und repariert werden.

Bei Öffnung des Gerätes durch unbefugte Personen besteht die Gefahr eines Stromschlags. Außerdem erlöschen sämtliche Garantie- und Haftungsansprüche an den Hersteller.

Wir sagen es nicht gerne, aber auch ein elektronisches Gerät wie dieses kann einmal ausfallen. Um Ihnen schnellstmöglich mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, haben wir für Sie ein flächendeckendes Servicenetz aufgebaut.

Sollte Ihnen das reparierte Gerät auf dem Postweg zugestellt worden sein, achten Sie bitte beim Auspacken auf eventuelle Transportschäden. Der Beförderer kann nur haftbar gemacht werden, wenn er unmittelbar nach der Auslieferung und Feststellung des Schadens schriftlich benachrichtigt wurde.

Setzen Sie sich in solch einem Fall sofort mit Ihrem zuständigen Servicebüro in Verbindung, damit es die Höhe des Schadens feststellen kann.

Sollten im laufenden Betrieb einmal Störungen auftreten, ist es vorteilhaft den Fehler möglichst genau zu beschreiben, damit der Servicebetrieb den Fehler rasch lokalisieren und beseitigen kann.

 Warnung!

Treten Fehler oder Mängel am Gerät auf, darf das Gerät erst wieder weiterbenutzt werden, wenn es durch einen vom Hersteller autorisierten Servicedienst instandgesetzt worden ist.

Hinweis!

Um einen langfristig zuverlässigen und sicheren Betrieb des Gerätes zu gewährleisten, empfiehlt es sich einen Wartungsvertrag abzuschließen. Ihr zuständiger Servicepartner wird Sie gerne beraten.

 

 

Gutenbergstrasse 39 * 72555 Metzingen

Achtung: Ausgedruckte gelenkte Dokumente sind nicht gültig!
Die gültige Fassung ist in Confluence abrufbar.