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Tonaudiometrie, Knochenleitung KA450

Zeisberg GmbH

Tonaudiometrie, Knochenleitung KA450

Folgende Audiometer-Einstellungen sind vorzunehmen:

  • Wandlerwahl    (1)                         Knochenhörer (4)

  • Seite (6)                                              rechts (8) bzw. links (7) (besseres Ohr)

  • Signalwahl (9)                                   Ton (12)

  • Frequenz (52, 53)                            1000 Hz

Zunächst wird der Knochenhörer auf das Mastoid des besseren Ohres gesetzt. Der Hörer ist so zu platzieren, dass der Ton am lautesten gehört wird. Der Lufthörer wird ebenfalls zur Vertäubung aufgesetzt, wobei der Hörer des Messohres auf die Schläfe gesetzt wird, so dass das Messohr nicht verschlossen wird.

 

Nun haben die Bedienelemente die gleichen Funktionen wie bei der Messung der Luftleitung, d.h. mit den dB-Stellern (42, 47) werden die Signale für den Knochenhörer und das Vertäubungsrauschen auf der Gegenseite eingestellt.

Ist die Prüfseite „rechts“ eingestellt, liegt automatisch das Vertäubungsrauschen auf der linken Hörerseite.

 

Die Aufzeichnung erfolgt nun entsprechend der Durchführung einer Luftleitungs-Tonschwellenmessung. Die Kennzeichnung der Messpunkte im Audiogrammformular erfolgt durch Symbole, wie sie z.B. in [2] beschrieben sind, um eine Verwechslung mit der Luftleitungsschwelle auszuschließen.

 

Beim Wechsel der zu messenden Seite sind sowohl der Knochen- als auch der Lufthörer entsprechend den oben gemachten Angaben neu Aufzusetzen.

 

Hinweis:            

Die Lautstärke des Knochenhörers kann nicht so hoch eingestellt werden, wie die des Lufthörers.

 

Die „>100 dB“ Funktion (57) kann nicht aktiviert werden.

 

Die Frequenzen 125 Hz und 8000 Hz stehen nicht zur Verfügung.

 

Bedingt durch physikalische Grenzen des Knochenhörers erhöht sich der Klirrfaktor frequenz- und pegelabhängig in einem Maß, welches zu Fehlmessung führen kann. Davon betroffen sind Knochenleitungs-messungen bei 250 Hz oberhalb von 20 dBHL sowie Messungen bei 500 Hz oberhalb von 50 dBHL.

 

Vermeidung von Fehlmessungen durch Aussendung von Luftschall durch den Knochenhörer:

Für Hörschwellenbestimmungen bei 3 kHz und höheren Frequenzen mit dem Knochenhörer B-71 muss beachtet werden, dass der Knochenhörer Schallenergie an die Luft abgibt. Diese kann in Abhängigkeit von der Lautstärke und vom Patienten eventuell über den offenen Gehörgang lauter als die eigentliche Knochenleitung wahrgenommen werden. Um dies zu vermeiden empfiehlt es sich, bei diesen Frequenzen einen Schallschutzstöpsel auf der Prüfseite in das Ohr zu stecken und die contralaterale Seite zu vertäuben.

Bei folgenden Frequenzen ist der vom Knochenleitungshörer B-71 abgestrahlte Luftschall um die unten angegebenen Pegeldifferenzen größer als der zugehörige Knochenschall (Mittelwerte, in Klammern: Maximalwerte):

 

3 kHz                     4,0 dB                   (18 dB)

6 kHz                     10,5 dB                (31 dB)

(siehe auch technische Daten)

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